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RG, 05.11.1900 - Rep. I. 305/00 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist, wer einen Wechsel indossiert oder auf Grund des von einem Vorinhaber herrührenden Blankoindossamentes weiter begiebt, im Sinne des § 445 C.P.O. als Rechtsvorgänger des Wechselerwerbers anzusehen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
16. Beweislast. C.P.O. § 445.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 47, 390
- RGZ 47, 66
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.04.2009 - XII ZR 142/07
Vorliegen eines wirksamen Mietvertrags über Gewerberäume; Vorliegen eines …
Denn es ist für die Einhaltung der Schriftform einer Urkunde ohne Belang, ob die Unterzeichnung der Niederschrift des Urkundentextes zeitlich nachfolgt oder vorangeht (vgl. RGZ 47, 66, 68).